Boxenversicherung
Ist mein Motorrad eigentlich versichert, wenn es nicht zugelassen oder nicht zulassungsfähig ist und bei mir in der Garage oder in der Rennbox steht oder bei einer Messe bzw. einem Event ausgestellt ist?
Klare Antwort: Nein!
In der normalen Kraftfahrtversicherung sowie der Hausratversicherung sind Krafträder wegen einer sogenannten Benzinklausel nicht versichert.
Genau für diese Fahrzeuge bieten wir unsere Boxenversicherung an. Über unsere Boxenversicherung besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Farzeugteilversicherung für das Kraftrad gegen Schäden durch Brand, Explosion, Elementarereignisse sowie bei Verlust des Kraftrads oder seiner versicherten Teile infolge einer Entwendung (Diebstahl oder Raub).
Sie sind Besitzer eines besonderen Kraftrades? Haben Sie besondere Umbauten an Ihrem Motorrad vorgenommen, sodass dieses keine Straßenzulassung mehr erhält? Haben Sie Ihr Motorrad für Promotionzwecke umgebaut und stellen es auf Messen und Motorradtreffen aus?
Dann sorgen sie noch heute für einen entsprechenden Versicherungsschutz für Ihr Zweirad! Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.